Zahnärztin Dr. Alexandra Zieglgänsberger August-Bebel-Straße 29 in 63225 Langen | Tel: 0 61 03 – 50 91 960 | kontakt@meinzahnzentrum.de

Im Bonusheft eingetragene Kontrolluntersuchungen erhöhen den Festzuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz.

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Mit dem Bonusheft noch mehr sparen

Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, tut etwas zur Gesunderhaltung seiner Zähne. Mit jährlichen oder besser noch halbjährlichen Kontrolluntersuchungen können Anzeichen von Erkrankungen früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Wer darauf achtet, sich diese Untersuchungen in einem Bonusheft nachweisen zu lassen, kann einen deutlich höheren Festzuschuss von der Krankenkasse erhalten, wenn doch einmal eine Krone, Brücke oder Prothese notwendig werden sollte.

Das Bonusheft ist in jeder Zahnarztpraxis und bei den Krankenkassen erhältlich. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - auch alle mitversicherten Familienangehörigen - hat Anspruch darauf. Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche. Nach Vollendung des zwölften Lebensjahres werden die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen.

Lückenloses Bonusheft über 5 Jahre bringt noch mehr ...

Ohne Bonusheft erhalten Sie seit 1. Oktober 2020 einen Festzuschuss auf die Regelversorgung bei Zahnersatz von 60 %. Wenn Sie jährliche Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren nachweisen können (unter 18 Jahren halbjährliche), erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz um 10 % (dann insgesamt 70 %). Bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in den vergangenen zehn Jahren erhalten Sie sogar 15 % (dann insgesamt 75 %) mehr!

Selbstverständlich können wahrgenommene Termine auch nachträglich vom behandelnden Zahnarzt im Bonusheft bestätigt werden. Vor einem Zahnarztwechsel empfiehlt es sich, das Bonusheft vollständig ausfüllen beziehungsweise abstempeln zu lassen. Wenn nur in einem Jahr der Beleg fehlt, geht der Bonus verloren!

Wie oft zum Zahnarzt?

Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie (ab 18 Jahren) nur einmal im Jahr zur Kontrolluntersuchung gehen. Experten empfehlen jedoch mindestens zwei Zahnarztbesuche pro Jahr. Denn im Vordergrund sollte nicht der mögliche Zuschuss, sondern die Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch stehen. Bei erhöhtem Kariesrisiko, ganz besonders bei Kindern und Jugendlichen und in der Schwangerschaft, sollten vorsichtshalber sogar alle drei bis vier Monate Kontrolltermine vereinbart werden.

Redaktion e|pat|in®


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